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Wahlen in Freiburg Schulleiterin darf jetzt doch Grossrätin sein

Eine Freiburger Schuldirektorin darf ihr Amt als Grossrätin weiterhin ausführen. Das hat das Kantonsparlament entschieden. Die beiden Funktionen seien vereinbar.

Das Kantonsparlament folgte dem Antrag seiner vorberatenden Kommission. Diese fand, die Gewaltenteilung werde nicht verletzt, weil sich über einer Schulleitung immer noch zwei Hierarchiestufen befänden.

Ich bin glücklich, dass es geklappt hat.
Autor: Eliane Aebischer Schulleiterin und Grossrätin

Eliane Aebischer ist froh: «Ich habe das noch nie erlebt, dass so viele Leute über mich bestimmen.» Sie sei ziemlich angespannt gewesen und jetzt umso glücklicher, dass es geklappt habe.

Das Problem bleibt bestehen.
Autor: Jean-Pierre Siggen Freiburger Erziehungsdirektor

Die freiburgische Erziehungsdirektion machte hingegen geltend, die beiden Ämter seien nicht kombinierbar. Dies, weil ein Interessenskonflikt drohe und der Arbeitsaufwand einer Schulleitung kein zusätzliches Amt zulasse. Dementsprechend unzufrieden ist Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen mit dem Entscheid des Parlaments: «Das Problem bleibt für mich bestehen.» Nun müsse das Gesetz solche Fälle klarer regeln.

Sensler mussten sich Stimme enthalten

Die Sensler Grossratsmitglieder mussten sich in der Debatte der Stimme enthalten. Aus dem Sensebezirk stammt die betroffene Schulleiterin Eliane Aebischer. Sie ist in einer Teilzeitanstellung Schulleiterin an der Primarschule Düdingen.

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