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Bern Freiburg Wallis Spätere Einschulung im Wallis soll wieder einfacher möglich sein

Nach nur einem Jahr soll das Primarschulgesetz wieder geändert werden: Das Walliser Kantonsparlament möchte, dass Eltern wieder selber entscheiden können, ob sie ihr Kind später einschulen möchten.

Im Kanton Wallis wurde vor einem Jahr ein neues Primarschulgesetz eingeführt. Darin steht, dass der Schulinspektor und der Schuldirektor über eine spätere Einschulung entscheiden können. Da diese das Kind nicht kennen, benötigen sie für ihren Entscheid Arztzeugnisse.

Im Walliser Kantonsparlament wurde am Donnerstag eine Motion an den Staatsrat überwiesen, die das Gesetz wieder ändern will. Die Eltern sollen wieder selber entscheiden können, ob sie ihr Kind mit vier oder erst mit fünf Jahren in den Kindergarten schicken. 66 Grossräte stimmten für die Motion, 39 dagegen.

Wir sollten das Gesetz so lassen wie es ist. Änderungen verunsichern nur.
Autor: Konstantin Bumann CSP-Grossrat und Schuldirektor

CSP-Grossrat Konstantin Bumann, selber Schuldirektor, möchte alles so lassen wie es ist. Sonst werde es heikel. «Jedes Jahr werden zum Beispiel in Brig 170 Einschulungen gemacht. Wenn die Zahlen zu sehr schwanken, weil viele Eltern ihr Kind später in den Kindergarten schicken, wird es schwierig zum Beispiel die nötigen Lehrpersonen zu berechnen.»

SVP-Fraktionschef und Mitmotionär Michael Graber sagte im Parlament, Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigten, dass ein lockereres Gesetz nicht zu Problemen führe. «Nur im Notfall wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Kinder später in den Kindergarten zu schicken.» Wer anderes sage, betreibe Schwarzmalerei.

Betroffene Mutter kämpfte für Gesetzesänderung

Die vom geltenden Gesetz betroffene Mutter Rachel Arnold-Ricci spricht von einer wahren Odysee: «Ich war bei zwei Kinderärzten und habe meinen Sohn auch noch psychologisch abklären lassen, um den Schuleintritt um ein Jahr zu verschieben.» Sie kämpft dafür, dass die Eltern wieder alleine entscheiden können, ob sie das Kind mit vier oder erst mit fünf Jahren in den Kindergarten schicken wollen.

In den Kantonen Bern und Freiburg ist es weit einfacher, den Schuleintritt zu verschieben: In beiden Kantonen braucht es einen einfachen Antrag der Eltern, manchmal kommt es auch noch zu einem Gespräch. Trotz dieser Möglichkeit besuchen dort die meisten Kinder schon im vierten Altersjahr den Kindergarten.

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