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Bern Freiburg Wallis Staatsangestellte dürfen - zum Teil - auch Politiker sein

Künftig sollen im Wallis auch Angestellte von öffentlich-rechtlichen Betrieben ins Kantonsparlament gewählt werden können. Das schlägt der Staatsrat vor. Im Parlament wurde der Vorschlag zwiespältig aufgenommen.

Ausgelöst wurde die Diskussion vor ein paar Jahren, als wegen einer Gesetzesänderung Lehrer zu Staatsangestellten wurden. Somit waren sie – nach der damals gültigen Regelung – nicht mehr fürs Parlament wählbar. Die Kantonsregierung aber fand: Lehrer sollten wählbar bleiben, weil die Gefahr einer Unvereinbarkeit von Amt und Beruf gering sei. Sie schlug eine Änderung des entsprechenden Gesetzes vor, welche jetzt vorliegt.

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So verlief die Debatte im Walliser Kantonsparlament (5.5.2014)
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Neu sollen auch die Angestellten von öffentlich-rechtlichen Anstalten wie den Spitälern wählbar fürs Kantonsparlament werden, weil auch bei ihnen die Gefahr der Unvereinbarkeit gering sei, meint der Staatsrat. Nicht wählbar bleiben sollen aber die Angestellten der kantonalen Verwaltung.

Dieser Vorschlag wurde im Parlament am Montag zwiespältig aufgenommen. Während die Linke eine weitergehende Öffnung – auch für die Angestellten der Zentralverwaltung forderten -, lehnte die SVP jede Öffnung ab. Ihrer Meinung nach sollten künftig auch die Lehrer vom Parlament ausgeschlossen werden. Die Mehrheit im Parlament sprach sich für den Vorschlag der Regierung aus. Die Details werden im Verlauf der Woche entschieden.

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