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Tötungsdelikt Spiez Staatsanwältin fordert lebenslänglich und Verwahrung

Das Wichtigste in Kürze:

Das sagt die Verteidigung

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Die Verteidigerin hat einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Nicht er, sondern sein Sohn habe den Leiter und dessen Freundin umgebracht. Es gebe nicht genügend Hinweise, dass der Vater an der Tat beteiligt gewesen sei. Er habe seinen Sohn am Tattag nach Spiez gebracht, der Sohn sei aber dann allein in die Wohnung des Heimleiters.

Im Prozess um den Doppelmord in Spiez hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und die anschliessende Verwahrung des Angeklagten gefordert. Der 48-Jährige sei uneinsichtig und laut psychiatrischem Gutachten erheblich rückfallgefährdet.

Der Angeklagte hatte keine Aussagen zur Tat gemacht – weder in der Untersuchung noch diese Woche am Prozess in Thun. Staatsanwältin Barbara Wüthrich legte deshalb in ihrem mehrstündigen Plädoyer zwölf Indizien vor, welche die Schuld des Mannes belegen sollen.

Er und sein zur Tatzeit noch minderjähriger Sohn sollen im Mai 2013 den Leiter eines privaten Kinderheims und dessen damalige Freundin brutal mit Dutzenden Messerstichen umgebracht haben. Der Angriff habe dem Heimleiter gegolten, kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss. Die Freundin sei als unliebsame Zeugin der Tat eliminiert worden.

Die Vorgeschichte

  • Der Sohn hatte rund zehn Jahre vor der Tat ein paar Wochen im Heim verbracht und sich durch Strafen gedemütigt gefühlt.
  • Es soll darum gegangen sein, dass er die Hose oder die Bettwäsche, welche der Knabe eingenässt hatte, selber auswaschen sollte.
  • Schon damals soll der Vater Drohungen gegen den Heimleiter ausgesprochen haben.

Zehn Jahre später schritten Vater und Sohn dann zur Tat. Die beiden Getöteten waren von Dutzenden Stichen übersät. Bei 13 dieser Verletzungen hätte jede allein für sich gereicht, um einen Menschen zu töten.

Rund anderthalb Jahre nach der Tat wurden Vater und Sohn gefasst und des mehrfachen Mordes angeklagt. Da der Sohn zur Tatzeit minderjährig war, wird sein Fall noch im Dezember vor Jugendgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden.

Die Tat ist bestritten. Weder Vater noch Sohn machten dazu Aussagen. Einzig der Sohn schilderte im Nachhinein gegenüber einer Psychiaterin, er habe das Heimleiterpaar in Spiez allein umgebracht. Diesen Schilderungen schenkte die Staatsanwaltschaft keinen Glauben. Es habe sich auch eine DNA-Spur des Vaters am Tatort gefunden.

Dazu kommt laut rechtsmedizinischer Untersuchung, dass zwei unterschiedliche Tatwaffen zum Einsatz kamen: ein stabiles Messer und ein Objekt, mit dem nicht tödliche Verletzungen durch stumpfe Gewalt zugefügt wurden. Warum ein Alleintäter ein solch «eher untaugliches Werkzeug», wie es der Rechtsmediziner nannte, einsetzen sollte, wenn er doch ein tödliches Messer bei sich trage, sei nicht schlüssig zu erklären. Der Sohn habe mit seiner späten Tatversion nur versuchen wollen, den Vater von jeglicher Schuld zu entlasten.

Das Gutachten über den Vater

  • Den 48-jährigen Berner sei ein Patriarch, der in der Familie gesagt habe, wo es lang gehe. Sei es nicht nach seinen Wüschen gelaufen, sei er ausgerastet.
  • Der Mann habe ein Alkoholproblem und sei vorbestraft, unter anderem wegen unerlaubtem Waffenbesitz.
  • Immer wieder sei es wegen der leichten Kränkbarkeit des Mannes zu handfesten Auseinandersetzungen gekommen inner- und ausserhalb der Familie.
  • Die Gefahr sei erhöht, dass der Mann wieder ähnliche Taten begehen könnte.

Der Mann sei voll schuldfähig, uneinsichtig und wirke nicht wie jemand, der wisse, dass er einen grossen Fehler begangen habe. Vielmehr strahle der Angeklagte aus, dass er sich im Recht fühle.

Die Staatsanwältin forderte deshalb, dass der Mann mit einer lebenslänglichen Strafe zu verwahren sei. Eine lebenslängliche Strafe allein reiche nicht aus um die Gesellschaft vor ihm zu schützen.

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