Das Anliegen, Kleinbauern im Kanton Bern zu unterstützen, fand im Grossen Rat gleich bei zwei Artikeln des revidierten Steuergesetzes eine Mehrheit. So erhalten landwirtschaftliche Betriebe im Bernbiet, die wegen der nationalen Agrarpolitik 2014-2017 künftig nicht mehr als landwirtschaftliches Gewerbe gelten, eine angemessene Reduktion auf dem Eigenmietwert und dem amtlichen Wert.
Ohne diese Zugeständnisse entstünde für die Kleinbauern eine Mehrbelastung, befand die Ratsmehrheit. Zudem gäbe eine steuerliche Ungleichbehandlung grosser und kleiner Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Bern. Die kantonale Finanzdirektorin Beatrice Simon (BDP) wehrte sich vergeblich gegen die Massnahme, die dem Kanton Bern rund eine Million Franken entzieht.
Keine Mehrheit im Parlament fand das Ansinnen, gleichzeitig mit dieser Steuergesetzrevision eine Senkung der Unternehmenssteuern einzuleiten. Der Rat lehnte einen Vorstoss der vorberatenden Kommission ab, die 2016 bis 2020 die Gewinnsteuern für Unternehmen im Kanton Bern halbieren wollte. Ein ähnlich lautender Vorstoss der FDP, der bei den Unternehmenssteuern aber schon 2014 aktiv werden wollte, war zuvor mangels Chancen zurückgezogen worden. Doch der Rat schickte auch den Kommissionsvorstoss mit 80 zu 55 Stimmen bachab.
Finanzdirektorin Simon warnt
Der Regierungsrat warnte erfolgreich vor den Folgen einer solchen Steuersenkung, die dem Kanton Bern Mittel im Umfang von 200 Millionen Franken entziehen würde. Ein solcher Einschnitt wäre zum jetzigen Zeitpunkt «schlicht nicht zu verantworten», unterstrich Finanzdirektorin Simon. In der Minderheit blieben FDP und SVP, die die Motion unterstützten.
In der Schlussabstimmung genehmigte der Rat das revidierte Steuergesetz mit 107 zu 16 Stimmen. Die Revision war vorab wegen Anpassungen an übergeordnetes Recht nötig geworden. Sie verpflichtet den Regierungsrat, eine Steuerstrategie vorzulegen.