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Leiche auf einem Tisch
Legende: Bevor die Leiche ins Krematorium gebracht wird, wird sie nochmal vom Institut für Rechtsmedizin Bern untersucht. sol-b/photocase.de
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Studie Berner Gerichtsmedizin War es wirklich ein natürlicher Tod?

Die Zahl der unnatürlichen Todesfälle wie Tötungsdelikte, Suizide oder Unfälle ist womöglich höher als bisher angenommen. Was Fachleute seit Jahren vermuten, soll jetzt durch die Universität Bern in der Schweiz erstmals genauer untersucht werden.

Die Zahlen aus Deutschland lassen aufhorchen: Untersuchungen zufolge wird jedes zweite Tötungsdelikt nicht als solches erkannt. Grund für die dortige Dunkelziffer ist, dass Leichenschauen durch Ärzte, welche den Tod von Personen von Amtes wegen feststellen, häufig nicht genug sorgfältig durchgeführt werden. Für die Schweiz fehlen solche Zahlen. Bisher jedenfalls.

Wir wollen Licht ins Dunkle bringen.
Autor: Christian JackowskiDirektor Institut für Rechtsmedizin Bern

In einer Studie will das Gerichtsmedizinische Institut der Universität Bern den Todesursachen stichprobenartig nochmals auf die Spur gehen. «Um Licht ins Dunkle zu bringen», sagt der Direktor des Instituts, Christian Jackowski.

Christian Jackowski, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Uni Bern, an seinem Arbeitsplatz im Untersuchungssaal.
Legende: Christian Jackowski im Untersuchungssaal. Michael Sahli/SRF

In einem Krematorium im Kanton Bern soll hierfür bei Personen, welche gemäss Totenschein eines natürlichen Todes gestorben sind, eine zweite Leichenschau durchgeführt werden. Diese sogenannte Krematoriums-Leichenschau ist unter anderem in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie sieht vor, die Verstorbenen kurz vor deren Einäscherung noch einmal äusserlich zu untersuchen.

Diese Fälle sind kaum zu glauben, aber Realität.
Autor: Christian JackowskiDirektor Institut für Rechtsmedizin Bern

Es hat bereits Fälle gegeben, bei denen im Nachhinein zum Beispiel Stichverletzungen festgestellt worden sind, so Christian Jackowski. Deshalb werde die Leiche erneut unter die Lupe genommen. Bei diesem wenige Minuten dauernden Prozedere ist laut den Studienverantwortlichen die Anonymität der Verstorbenen gewährleistet.

Staatsanwaltschaft wird beigezogen

Sollten bei der Untersuchung eindeutige Hinweise auftauchen, die zeigen, dass die verstorbene Person Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist, wird die zuständige die Staatsanwaltschaft beigezogen.

Wie die Universität Bern mitteilt, habe sich die kantonale Ethikkommission dem Vorgehen gegenüber positiv geäussert. Die Studie wird auf Wunsch der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren durchgeführt. Sie soll 2018 starten.

(Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17:30 Uhr)

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