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Bern Freiburg Wallis Tamoil muss Abbruchkosten für Walliser Raffinierie garantieren

Der Kanton Wallis darf bei der Ölfirma Tamoil eine Garantie verlangen für die Abbruch- und Wiederherstellungskosten der stillgelegten Raffinerie Collombey. Eine solche Sicherung hatte der Grosse Rat im Herbst 2015 im Baugesetz eingebaut. Sie ist rechtens, urteilt nun das Bundesgericht.

Im Frühjahr 2015 hat Tamoil die Raffinerie in Collombey stillgelegt und rund 200 Mitarbeiter entlassen. Ein allfälliger Abbruch der riesigen Anlage und die Wiederherstellung des Terrains im Unterwallis kosten aber sehr viel Geld - und da will der Kanton Wallis sichergehen, dass diese Kosten beim Eigentümer Tamoil bleiben und nicht plötzlich bei der öffentlichen Hand landen.

Teilansicht der Raffinerie Collombey
Legende: Der Rückbau einer so grossen Anlage kostet viel Geld. Der Kanton Wallis will dafür Garantien. Keystone

Aus diesem Grund hatte das Walliser Kantonsparlament im September 2015, also rund ein halbes Jahr nach der Schliessung der Anlage, im kantonalen Baugesetz eine Sicherung eingebaut.

Gemäss dieser neuen Bestimmung kann der Kanton bei Eigentümern von ungenutzten Bauten und Anlagen eine Garantie für die Abbruch- und Wiederherstellungskosten einfordern.

Bundesgericht lässt Tamoil abblitzen

Das Unternehmen Tamoil wehrte sich gegen diese Garantieklausel bis vor Bundesgericht. Es argumentierte, die Gesetzesbestimmungen seien nur wegen der Raffinerie erlassen worden, verstossen damit gegen das Gebot der Rechtsgleichheit und seien ein schwerer Eingriff in die Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit.

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Bundesgericht stützt Garantieansprüche des Kantons Wallis (22.06.2016)
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Die Bundesrichter räumen ein, dass ein einzelnes Ereignis wie die Schliessung einer Raffinerie durchaus dazu führen könne, dass die Gesetzgebung aktiv werde. Trotzdem wiesen die Richter in Lausanne die Beschwerde von Tamoil ab.

Für das Bundesgericht ist nämlich entscheidend, dass der Kanton Wallis diese Garantieklausel bei beliebig weiteren Fällen ebenfalls anwenden könne. Somit sei sie kein «Einzelfall-Gesetz», sondern eine allgemein gültige neue Rechtsnorm, die nicht zu beanstanden sei.

Der Kanton Wallis hat ein konkretes Interesse an einem finanziellen Hebel. Denn die Dienststelle für Umweltschutz (DUS) hat bereits jetzt fünf Bereiche auf dem Raffinerie-Gelände identifiziert, die umwelttechnisch in jedem Fall saniert werden müssen. Das konkrete Projekt will die DUS bis Ende September auf dem Tisch, so informierte die Staatskanzlei Wallis am Mittwoch, gleichzeitig mit der Publikation des Bundesgerichtsurteils.

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