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Asylsozialhilfe Ungedeckte Kosten für minderjährige Asylsuchende

Gegen einen Kredit für die Asylsozialhilfe von 105 Millionen Franken hat die bernische SVP das Referendum ergriffen. Am 21. Mai wird darüber abgestimmt. Für die SVP ist die spezielle Unterbringung von minderjährigen Asylsuchenden eine Luxuslösung.

Die Situation im Kanton Bern:

  • Gut 340 Minderjährige leben zurzeit in eigens für sie betriebenen Zentren, in Wohnheimen oder bei Pflegefamilien.
  • Zwei Drittel von ihnen stammen aus Afghanistan oder Eritrea. Die Mehrheit ist 16 bis 17 Jahre alt, die Jüngsten sind noch nicht zehnjährig.
  • Der Kanton Bern zahlt für diese speziellen Unterbringungsformen 171 Franken pro Tag für jeden minderjährigen Asylsuchenden. Die Pauschale des Bundes deckt diese Kosten nicht.
  • Deshalb geht der Kanton Bern davon aus, dass er in den Jahren 2016 bis 2019 ungedeckte Kosten im Asylbereich von insgesamt 105 Millionen Franken tragen muss.

Die Argumente der Regierung:

  • Minderjährige liessen sich besser in die Gesellschaft und die Arbeitswelt integrieren, wenn sie in eigenen Strukturen betreut werden.
  • Viele seien vorläufig Aufgenommene und blieben also auf jeden Fall hier. Sie zu integrieren senke das Risiko, dass sie von der Sozialhilfe abhängig würden.
  • Bei einem Nein zum Kredit würden die Asylsuchenden in spezialisierten Institutionen untergebracht – was wesentlich teurer wäre.

Die Kritik der SVP:

  • Die Partei warnt vor einer «Luxuslösung» für junge Asylsuchende.
  • 5000 Franken für einen minderjährigen Asylsuchenden pro Monat seien zu viel. Die meisten Familien in der Schweiz hätten nicht so viel Geld zur Verfügung.
  • Es gebe kein Gesetz, das verbiete, dass minderjährige nicht mit erwachsenen Asylsuchenden zusammen wohnen könnten.

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