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Bern Freiburg Wallis Verwaltungsgericht pfeift Köniz zurück: Entweder oder...

Köniz will auf den Parkplätzen im Gurtenbühl-Quartier die blaue Zone einführen. Aber in diesem Quartier gilt ein Fahrverbot. Und das geht nicht zusammen, urteilt das bernische Verwaltungsgericht. Köniz muss entscheiden, was gilt.

Die Gemeinde Köniz will fächendeckend blaue Zone mit Parkkarten für die Anwohner. Ist in Ordnung, sagte das bernische Verwaltungsgericht in einem früheren Beschwerdefall. Und Köniz tut alles, um seine Quartiere vor Durchgangsverkehr zu schützen. Da ist auch nichts dagegen einzuwenden.

Aber nun hat die Berner Vorortsgemeinde offenbar überbordet, urteilt das bernische Verwaltungsgericht.

Köniz will im Gurtenbühl-Quartier die Parkfelder blau anmalen, wie vorher in anderen Gemeindeteilen auch. Aber im Gurtenbühl-Quartier gilt dazu ein Fahrverbot mit Zubringerdienst. Und das geht nicht zusammen, sagen nun die Richter und heissen damit eine Beschwerde eines Anwohners gut.

Entweder Fahrverbot oder Blaue Zone

Denn: Entweder gilt das Fahrverbot. Dann darf man auch nicht parkieren, auch nicht als Zubringer, der nur schnell rein und rausfahren darf. Oder es gilt die Blaue Zone. Dann muss man ins Quartier fahren können, um das Auto korrekt anderthalb Stunden stehen zu lassen. Köniz muss sich entscheiden.

Audio
Blaue Zone: Köniz scheitert vor Verwaltungsgericht (1.10.2015)
01:05 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 5 Sekunden.

Der Beschwerdeführer bekam also Recht. Und der Regierungsstatthalter, der ihn zuvor abblitzen liess, kennt nun eine neue Finesse. Weil die Richter diesen Fall als grundsätzlich taxierten, urteilte das Verwaltungsgericht in Fünferbesetzung. Er könnte ja noch weitere Gemeinden interessieren.

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