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Wahlen Bern Zwischennutzungen werden im Kanton Bern nicht erleichtert

Leerstehende Liegenschaften können im Kanton Bern nicht einfach als Kulturlokale oder Beizen genutzt werden. Der Kanton will das bestehende Gesetz nicht ändern.

Die Stadt Bern wollte, dass der Kanton Zwischennutzungen von leerstehenden Liegenschaften erleichter. Wie es in einer Mitteilung des Berner Gemeinderates heisst, bedaure die Stadt die Haltung der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion. Einmal mehr zeige sich der begrenzte Handlungsspielraum der Stadt bei der Steuerung des Nachtlebens.

Der Gemeinderat hatte letztes Jahr insgesamt 18 Massnahmen für ein lebendigeres Nachtleben präsentiert. Die Stadtregierung beschloss überdies, die kulturelle oder gastgewerbliche Zwischennutzung von leerstehenden Liegenschaften zu erleichtern. In Zusammenarbeit mit dem Regierungsstatthalter habe es 2013 mehrere erfolgreiche Zwischennutzungen gegeben, schreibt der Gemeinderat. So wurde für die Serini-Garage-Bar in der Lorraine eine dreimonatige Festwirtschaftsbewilligung erteilt.

Diese unkomplizierte Praxis hat sich aus Sicht des Gemeinderats bewährt. Längerfristig brauche es aber eine gesetzliche Grundlage für Zwischennutzungen. Es könne nicht sein, dass man für jedes kurzfristig angelegte Projekt ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchführen müsse.

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