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Folge des Frühlingsfrosts Wallis lockert Regeln für AOC-Wein

Gewissen Walliser AOC-Weinen dürfen 2017 Weine aus anderen Regionen beigemischt werden. Es soll eine Ausnahme bleiben.

Dem Walliser Fendant mit Gütesiegel AOC darf in diesem Jahr zehn Prozent Schweizer AOC-Wein als Chasselas beigefügt werden. Die Zehn-Prozent-Regel gilt auch für Rotweine, die vor allem aus Gamay- und Pinot Noir-Trauben hergestellt werden.

Diese Regelung sei eine «Ausnahmeregelung in einer Ausnahmesituation», sagt der Walliser Volkswirtschaftsdirektor Christophe Darbellay. Sie ist an strenge Auflagen geknüpft und soll nur für den Jahrgang 2017 gelten. In anderen Kantonen ist dieser sogenannte Verschnitt gängige Praxis, im Wallis soll sie die Ausnahme bleiben.

Der Walliser Branchenverband der Winzer hatte den Antrag dafür gestellt, weil die Frostschäden in den Rebbergen enorm sind. Sie soll helfen, den wirtschaftlichen Schaden für die Branche etwas abzumildern.

Weil allerdings auch viele andere Weinbaugebiete in der Schweiz vom Jahrhundertfrost betroffen waren, bleibt offen, wie viel die Ausnahmebewilligung bringen wird. Die betroffenen Walliser Winzer hoffen besonders auf Hilfe aus dem Waadtland, denn die dortigen Rebberge wurden vom Frost weniger hart getroffen.

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