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Bern Freiburg Wallis Walliser Wasserkraft soll den Wallisern gehören

Der Kanton Wallis will, dass die Wertschöpfung der Wasserkraft in der Region bleibt. Deshalb sollen die Konzessionsgemeinden nur einen Teil der Anlagen verkaufen dürfen.

Der Kanton Wallis schickt eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung. In dieser ist festgelegt, dass die Konzessionsgemeinden nach dem Heimfall mindestens 30 Prozent der Anlage zu einem solidarischen Preis an den Kanton verkaufen müssen.

Der «Heimfall»

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Nach Ablauf der Konzession - in der Regel nach 80 Jahren - gehen die Staumauern und Druckleitungen eines Wasserkraftwerks im Wallis automatisch an die Gemeinde zurück, die die Konzession einst erteilt hatte. Viele zumeist kleine Berggemeinden werden so plötzlich reich. Wie dieser Geldsegen zu verteilen ist, ist im Wallis höchst umstritten.

Insgesamt dürfen die Gemeinden neu höchstens 40 Prozent des Wasserkraftwerks auf dem freien Markt verkaufen, wenn es nach dem Willen des Walliser Volkswirtschaftsdepartementes geht. Bisher sind 80 Prozent der Anlagen im Besitz von ausserkantonalen Gesellschaften, ein grosser Teil der Wertschöpfung geht der Region deshalb verloren. Wie Staatsrat Jean-Michel Cina an einer Medienkonferenz ausführte, will man dies mit der neuen Wasserkraft-Strategie korrigieren.

Da es sich dabei um einen Eingriff in die Rechte der Konzessionsgemeinden handelt, braucht es eine Gesetzesänderung. Diese soll nächstes Jahr im Kantonsparlament diskutiert werden. Bis Ende Mai sollen nun erstmals Gemeinden, politische Parteien und die Elektrizitätsbranche ihre Meinung abgeben.

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