Der Kanton Wallis schickt eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung. In dieser ist festgelegt, dass die Konzessionsgemeinden nach dem Heimfall mindestens 30 Prozent der Anlage zu einem solidarischen Preis an den Kanton verkaufen müssen.
Insgesamt dürfen die Gemeinden neu höchstens 40 Prozent des Wasserkraftwerks auf dem freien Markt verkaufen, wenn es nach dem Willen des Walliser Volkswirtschaftsdepartementes geht. Bisher sind 80 Prozent der Anlagen im Besitz von ausserkantonalen Gesellschaften, ein grosser Teil der Wertschöpfung geht der Region deshalb verloren. Wie Staatsrat Jean-Michel Cina an einer Medienkonferenz ausführte, will man dies mit der neuen Wasserkraft-Strategie korrigieren.
Da es sich dabei um einen Eingriff in die Rechte der Konzessionsgemeinden handelt, braucht es eine Gesetzesänderung. Diese soll nächstes Jahr im Kantonsparlament diskutiert werden. Bis Ende Mai sollen nun erstmals Gemeinden, politische Parteien und die Elektrizitätsbranche ihre Meinung abgeben.