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Graubünden Bündner Bergkäse wird nicht geschützt

Im Bündner Bergkäse kann auch künftig ausserkantonale Milch enthalten sein. Das Bundesamt für Landwirtschaft vergibt keine geschützte Ursprungsbezeichnung. Die Sortenorganisation Bündnerkäse sei nicht repräsentativ.

2007 stellte die Sortenorganisation Bündnerkäse ein Gesuch um Eintragung von «Bündner Bergkäse» als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB). 2010 wurde es vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gutgeheissen.

Auf die öffentliche Auflage des Eintragungsgesuches gingen jedoch 14 Einsprachen aus dem Kanton Graubünden ein, wie das BLW mitteilte. Vor allem die Repräsentativität der Sortenorganisation sei in Frage gestellt worden.

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Gesuch abgelehnt (11.07.2013)
01:06 min
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Das BLW kam dann nach der Prüfung der Einsprachen zum Schluss, dass die Sortenorganisation den Beweis ihrer Repräsentativität sowohl hinsichtlich der produzierten Käsemenge als auch in Bezug auf die Anzahl der Käsereien nicht erbracht hat.

Abgrenzung schwierig

Es bestehe zudem keine klare Abgrenzung zwischen dem Bündner Bergkäse und dem übrigen Bergkäse, der in Graubünden hergestellt und mit lokalen Bezeichnungen (Savogniner oder Davoser Bergkäse) gekennzeichnet wird. Es sei nicht einfach zu definieren, was unter Bündner Bergkäse verstanden werde.

Die Sortenorganisation Bündnerkäse teilte in einer Reaktion mit, nach dem BLW-Entscheid stünden alle als Verlierer da: Die Milchbauern und Käsereien in Graubünden, die ihre Produkte nun gegen Massenware verteidigen müssten, aber auch die Konsumenten, für die ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal beim Kaufentscheid fehle.

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