«Das Majorzsystem ist nicht verfassungskonform, weil es gewisse Teile der Wählerschaft nicht berücksichtigt. Es wird der Wahl- und Abstimmungsfreiheit nicht mehr gerecht. Dies vor allem wegen der ungleichen Grösse der verschiedenen Wahlkreise.» Dies erklärt Andreas Auer in der Sendung «Regionaljournal Graubünden» von Radio SRF 1. Da das Bundesparlament 2003 die neue Bündner Verfassung abgesegnet habe, sei der Majorz rechtlich aber kaum antastbar.
Dies würde sich auch bei einer allfälligen Beschwerde der Majorz-Gegner zeigen. Das Bundesgericht trete nicht auf Beschwerden ein, die einen Entscheid des Parlaments in Frage stellen: «Ich glaube eine Beschwerde hätte nur geringe Chancen.»
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