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Die Sonderjagd wird zu einem Fall fürs Bundesgericht (31.3.16)
Aus Regi GR vom 31.03.2016.
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Graubünden Bündner Verwaltungsgericht: Sonderjagdinitiative ist ungültig

Nach dem Grossen Rat hat die Sonderjagdinitiative auch vor dem Bündner Verwaltungsgericht einen schweren Stand. In einem knapp 60-seitigen Urteil erklärt das Gericht die Initiative für ungültig. Die Initianten haben bereits angekündigt, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Die Bündner Hochjagd soll künftig nur noch in den Monaten September und Oktober stattfinden, die Sonderjagd später im Jahr wird abgeschafft: Dies fordert die Sonderjagdinitiative, die im September 2013 mit über 10'000 Stimmen zustande kam. Die Sonderjagd sei ethisch problematisch, immer wieder komme es zu jagdlich verwerflichen Szenen.

Nach dem Bündner Parlament erklärt nun auch das Verwaltungsgericht die Initiative für ungültig. Das Gericht schreibt in einer Mitteilung: «Mit dem Verbot der Bejagung der Wildbestände nach der Hochjagd könnten die im (...) Waldgesetz des Bundes verankerten Ziele der Vermeidung von Wildschäden nicht mehr erreicht werden». Das Gericht stütze sich dabei unter anderem auf ein wildbiologisches Gutachten, von der Bündner Regierung in Auftrag gegeben.

Die Initianten haben auf Anfrage bereits angekündigt, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.

SRF1, Regionaljournal Graubünden,17:30 Uhr; habs

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