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Wahlsystem «Die Proporz-Befürworter dürften wenig optimistisch sein»

Vor einigen Wochen hat das Bundesgericht ein Urteil zum Urner Wahlsystem gefällt. Für die Diskussionen rund um Proporz und Majorz in Graubünden ist insbesonders die Begründung interessant, die nun vorliegt.

Der Kanton Uri muss über die Bücher. Das Wahlsystem, eine Mischform aus Proporz und Majorz, muss gemäss Bundesgerichtsentscheid überarbeitet werden. Allerdings: Im Gegensatz zu früheren Urteilen in anderen Kantonen erhält der Majorz Aufwind.

  • In kleinen Kreisen heisst es in der Begründung, könne Majorz durchaus Sinn ergeben.
  • Gemäss dem Politologen Daniel Bochsler dürfte dies die Bündner Proporz-Befürworter wenig optimistisch stimmen.
  • Diese halten aber daran fest, im nächsten Jahr das Bündner Wahlsystem vor Gericht anzufechten.

Dass sich die Richter zumindest vorsichtig für den Majorz in kleinen Wahlkreisen aussprechen, könnte bedeuten, dass sie am Bündner Wahlsystem möglicherweise nicht rütteln. In der Begründung heisst es aber auch, man müsse über die Wahlsysteme in den Kantonen einzeln entscheiden.

Ein weiterer Stolperstein für die Bündner Beschwerdeführer könnte aber in Bundesbern warten. Dort wird gerade eine Vorlage ausgearbeitet, die es den Gerichten verbieten soll, in die kantonalen Wahlsysteme einzugreifen.

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