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Graubünden Emser Schlamm wird zum Gerichtsfall

Die Sofortmassnahmen nach der Val Parghera-Rüfe haben ein juristisches Nachspiel. Ein Landbesitzer geht vor Verwaltungsgericht, weil seine Einsprache gegen die Massnahme nicht behandelt worden war.

Nach der ersten grossen Rüfe im Frühling 2013 haben die Behörden Schlammmassen aus dem Val Parghera auf Kulturland deponiert. Sie machten dabei Notrecht geltend.

Schon damals hat sich ein Bauer dagegen gewehrt und bei den Behörden eine Einsprache deponiert. Weil diese über Monate nicht behandelt wurde, zog er vor Verwaltungsgericht. Es gehe darum, formell Recht zu bekommen, sagt der Anwalt des Bauern gegenüber dem «Regionaljournal Graubünden» von Radio SRF. Der Landschaden sei nicht mehr rückgängig zu machen.

Der Kanton und die Gemeinde Domat/Ems sind der Meinung, es habe keine Möglichkeit bestanden, Einsprache zu machen. Deshalb seien sie auch nicht darauf eingegangen. Man habe jedoch die Landbesitzer laufend informiert.

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