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Graubünden Gegner der Sonderjagd kämpfen für die Gültigkeit der Initiative

Mit einem 30-seitigen Gutachten wehren sich die Initianten der Sonderjagdinitiative gegen die Argumente der Regierung. Diese fordert, die Initiative für ungültig zu erklären, weil sie gegen das Bundesrecht verstosse.

Zentrales Argument im Gutachten ist die Feststellung, dass es sich nicht um eine «politische Frage», sondern um eine rechtliche handle. Der Grosse Rat, der im Februar über die Initiative entscheide, müsse nur die Frage beantworten, ob es einen klaren Verstoss gegen das Bundesrecht gebe.

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Sonderjagd: Die Argumente des Gutachters (04.12.2014)
02:21 min
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Gutachter und Rechtsanwalt Michael Kneller verneint dies. So gebe es vom Bund keine Vorschriften wie die Jagd zu regeln sei, zum Beispiel in Bezug auf den Schutz des Waldes: «Das eidgenössische Waldgesetz fordert zwar eine Bejagung, verlangt aber nicht eine Sonderjagd». Diese Aussage steht im Gegensatz um wildtierbiologischen Gutachten im Auftrag des Kantons, dass sich die Abschusspläne bei Annahme der Sonderjagdinitiative nicht mehr erfüllen liessen. Damit gebe es mehr Wildschäden an den Bäumen.

Heisses Eisen Sonderjagdinitiative

Die kantonale Volksinitiative wurde im August letzten Jahres mit der Rekordzahl von 10'229 Unterschriften eingereicht. Sie verlangt, dass die Abschusspläne zwecks Regulierung des Wildbestandes während der Hochjagd jeweils im September zu 100 Prozent erfüllt werden. Dafür sei die Hochjagd von 21 auf 25 Tage zu verlängern. Die Gegner der Sonderjagd monieren, es komme dabei immer wieder zu moralisch, ethisch verwerflichen Szenen, da Gesetzesregeln der ordentlichen Jagd ausser Kraft seien.

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