Die «Initiative für eine naturverträgliche und ethische Jagd» wurde von den Jagdgegnern des Vereins Wildtierschutz Schweiz erarbeitet. Sie fordern eine Anpassung des Jagdgesetzes in folgenden neun Punkten:
- Genereller Schutz trächtiger und führender Hirschkühe/Rehgeissen und deren Jungen
- Verbot der Fallenjagd
- Verbot der Jagd auf Vögel
- Jagdverbot zwischen 1. November und der Hochjagd des Folgejahres
- Gleichmässiger Anteil Jäger, Jagdgegner und Nichtjäger im Amt für Jagd und Fischerei und der Jagdkommission
- Promillegrenze während der Ausübung der Jagd
- Periodische Überprüfung der Treffsicherheit/Jagdeignung, Verwendung bleihaltiger Munition verbieten
- Kinder bis zwölf Jahre sollen Jäger nicht begleiten dürfen und nicht schulisch für die Jagd motiviert werden.
- Bei ausserordentlichen Schäden darf die Wildhut Tiere nur dann regulieren, wenn alle anderen Massnahmen nicht greifen.
Eigentlich sollte der Grosse Rat im Februar über die Initiative diskutieren. Die Regierung möchte dies nun aber bis Oktober 2016 aufschieben. Weil sie gleichzeitig an einer Änderung des Jagdgesetzes arbeitet und einige Punkte aus der Initiative in die Änderung aufnehmen möchte.
Promillegrenze vorstellbar
Gemäss Regierungsrat Mario Cavigelli ist es beispielsweise vorstellbar, dass die Promillegrenze eingeführt und die Fallenjagd verboten wird. Insgesamt prüfe die Regierung, etwa die Hälfte der Forderungen zu realisieren. Andere Punkte, wie die Abschaffung der Vogeljagd seien kein Thema oder gar rechtswidrig. Um welche Punkte es sich genau handelt, wollte der Regierungsrat nicht sagen.
Der Grosse Rat befindet über die Aufschiebung der Frist in der kommenden Oktobersession.