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Urteil: Haupttäter war der Repower-Mitarbeiter (18.9.2017)
Aus Regi GR vom 18.09.2017.
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Repower-Betrug Jahrelange Freiheitsstrafen und ein Freispruch

Der Bündner Energie-Konzern Repower ist während knapp zweier Jahre um insgesamt fast sechs Millionen Franken betrogen worden. Das Regionalgericht in Landquart GR verurteilte dafür zwei Männer zu Freiheits- und Geldstrafen.

  • Um 5,8 Millionen Franken wurde der Stromkonzern Repower zwischen November 2009 und August 2011 betrogen. Möglich wurde das, weil ein 53-jähriger Wirtschaftsinformatiker, der beim Stromkonzern arbeitete, fiktive Rechnungen an Repower ausgestellt und dann intern die Zahlungen ausgelöst hatte. Ein Komplize, EDV-Berater von Beruf, hatte dabei geholfen.
  • Angeklagt war im Prozess in Landquart deshalb nicht nur der Wirtschaftsinformatiker als Haupttäter. Auf der Anklagebank sassen zudem der 60-jährige EDV-Berater und ein 74-jähriger Treuhänder.
  • Nach zweitägigen Verhandlungen in der vorletzten Woche ergingen am Montag die Urteile. Der 53-jährige Wirtschaftsinformatiker erhielt wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und schwerer Geldwäscherei fünf Jahre Freiheitsstrafe aufgebrummt. Zudem muss er eine Geldstrafe von 26'400 Franken (120 Tagessätze zu 220 Franken) zahlen.

Das Gericht geht davon aus, dass der 53-Jährige, der ein Geständnis ablegte, der Haupttäter war. Auf dessen Konti floss auch der grösste Teil der bei Repower ertrogenen Gelder, nämlich 3,8 Millionen Franken. Das Gericht setzte die Freiheitsstrafe ein halbes Jahr höher an als die Staatsanwaltschaft beantragt hatte.

Ebenfalls wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und schwerer Geldwäscherei verurteilt wurde der 60-jährige EDV-Berater. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten und eine Geldstrafe von 20'800 Franken (80 Tagessätze zu 220 Franken).

Freigesprochen wurde dagegen der dritte Angeklagte, der 74-jährige Treuhänder. Das Gericht entschied in seinem Fall nach dem Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten. Eine Schadenersatzforderung von Repower muss jetzt auf dem Zivilweg noch geklärt werden.

Schadenersatzforderung von über fünf Millionen

Hinzu kommt für die beiden Verurteilten eine Zivilklage von Repower in Höhe von 5,2 Millionen Franken. Das Gericht anerkannte diese Klage, womit die beiden verurteilten Angeklagten solidarisch für den Betrag haften.

Nach Feststellungen der Anklage und des Gerichts übten die Männer die Betrügereien berufsmässig aus. Während fast zweier Jahre erzielten sie regelmässige Einkommen, mit denen sie den Lebensunterhalt "in einem namhaften Umfang finanzieren konnten", wie die Anklage schrieb. Um die kriminelle Herkunft der Gelder zu verschleiern, wurden bei den Geldüberweisungen mehrere Firmen zwischengeschaltet.

Die vom Regionalgericht Landquart gefällten Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung muss innerhalb von zehn Tagen angemeldet werden.

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