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Bündner Grosser Rat
Legende: Verfassungsmässigkeit von Bündner Wahlmodus weiterhin offen. Kanton Graubünden
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Graubünden Kein Entscheid zum Majorz-Wahlsystem

Das Majorz-Wahlsystem im Kanton Graubünden bleibt weiterhin umstritten: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde abgelehnt, weil sie zu spät eingereicht wurde, inhaltlich aber nichts zum Wahlsystem gesagt.

Auf die zentrale Frage der Beschwerdeführer nach der Verfassungskonformität des Bündner Majorzwahlsystems gingen die Richter in Lausanne gar nicht ein, wie dem am Donnerstag publizierten Urteil zu entnehmen ist.

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Majorz bleibt - vorerst (14.07.2016)
06:18 min
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Die 21 Privatpersonen aus dem Umfeld der Bündner Minderheitsparteien SP, Grüne und SVP rügen das Majorzsystem wegen dessen Verzerrung der Stimmkraft als verfassungswidrig.

So sind im kleinsten Wahlkreis Avers 159 Stimmen für ein Grossratsmandat nötig, im Kreis Churwalden dagegen 1922 Stimmen.

Beschwerde zu spät eingereicht

Schon das kantonale Verwaltungsgericht war Anfang Jahr auf die Frage nach der Verfassungsmässigkeit nicht eingegangen. Das Gericht wies die Beschwerde ab, weil es nicht zuständig sei und die Beschwerde zu spät eingereicht worden sei.

Die Verfassungsmässigkeit des Wahlsystems hätte bereits bei der Publikation des Wahlmodus im Amtsblatt im September 2013 angefochten werden müssen und nicht erst nach erfolgter Wahl im Mai 2014, schrieben die Kantonsrichter. Man könne nicht den Ausgang einer Wahl abwarten, um einen bereits viel früher festgelegten Wahlmodus anzufechten.

Die Beschwerdeführer beantragten beim Bundesgericht die Aufhebung dieses Entscheids. Und sie forderten das Bundesgericht auf, festzustellen, dass das Bündner Majorzsystem zur Wahl des Kantonsparlaments die Bundesverfassung verletze. Weiter seien die Behörden des Kantons Graubünden aufzufordern, für die nächste Wahl eine «verfassungskonforme Wahlordnung» zu schaffen.

Kein Gehör in Lausanne

Mit ihren Anträgen hatten die Beschwerdeführer in Lausanne aber gar keinen Erfolg. Das Bundesgericht stützte das Urteil des Kantonsgerichtes Graubünden vollumfänglich.

Der von den Richtern in Chur angewandte Grundsatz, wonach Mängel in der Vorbereitung von Wahlen und Abstimmungen sofort und vor Durchführung des Urnenganges zu rügen sind, sei zulässig. Auch das Bundesgericht selber wende diesen Grundsatz an. Der Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichtes, auf die Beschwerde nicht einzutreten, sei weder überspitzt formalistisch noch willkürlich.

Mehrere Wahlsysteme beanstandet

Im Gegensatz zur Bündner Beschwerde hatte das Bundesgericht schon
mehrfach die Verfassungsmässigkeit von kantonalen Wahlsystemen
beurteilt. Das höchste Gericht beanstandete die Wahlsysteme von mehreren
Zentralschweizer Kantonen, darunter jene in Zug, Schwyz und Nidwalden.
Gerügt wurde in allen Fällen die unterschiedliche Stimmkraft in den
Wahlkreisen. Das Majorzsystem ist in der Schweiz ein
Auslaufmodell. Neben Graubünden wird der Majorz für Parlamentswahlen nur
noch in Appenzell Innerrhoden angewendet und Appenzell Ausserrhoden
kennt eine Mischform aus Majorz und Proporz.

Majorzsystem umstritten:

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Seit 1937 wurden in Graubünden acht Proporzmodelle zur Volksabstimmung vorgeschlagen. Ein einziges Mal, 2003, siegten die Befürworter des Proporzes. Die Abstimmung wurde jedoch wiederholt, und es gewannen wieder die Verfechter des Majorzes. Das letzte Mal wurde der Wechsel zum Proporz im März 2013 an der Urne abgelehnt - mit 56 Prozent der Stimmen.

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