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«Es gibt keine Nacht, in der ich durchschlafe»
Aus Regionaljournal Graubünden vom 06.06.2018. Bild: SRF / Stefanie Hablützel
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Lange Verfahren Wenn die Ungewissheit Opfer zermürbt

Vor Paul Boltshauser liegen zwei Ordner voll mit Dokumenten, Protokollen und Gutachten. Es geht um einen Fall aus dem Jahr 2015. Um eine Auseinandersetzung auf dem Rheindamm, bei dieser der damals 79-Jährige niedergeschlagen wurde.

Ich spürte, wie es dunkler wurde und dann weiss ich nichts mehr.
Autor: Paul Boltshauser

Obwohl der mutmassliche Täter gleichentags bekannt ist, benötigt die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Jahre für die knapp dreiseitige Anklageschrift. Der heute 82-jährige Pensionär ist wütend: «Es ist eine Schlamperei». Sein Fall sei von der Staatsanwaltschaft Graubünden verschleppt worden. Ob absichtlich oder nicht, könne er nicht beurteilen, doch für ihn sei es «eher absichtlich».

Die Staatsanwaltschaft nimmt zu diesem Fall keine Stellung, da er noch hängig sei. Sprecher Maurus Eckert betont jedoch: «Wir lassen die Fälle nicht herumliegen, wir treiben sie voran.» Es liege einfach nicht immer in der Hand der Staatsanwaltschaft. Ziel sei, innerhalb von zwei Jahren einen Fall zu erledigen.

Lange Verfahren sind keine Seltenheit

Schon mehrfach berichtete SRF über die lange Dauer von Verfahren und die hohe Belastung von Staatsanwaltschaft und Gerichten.

Die Reportage «Es gibt keine Nacht, in der ich durchschlafe» (siehe oben) erzählt aus der Perspektive eines Opfers die Geschichte von Paul Boltshauser. Zu Wort kommt Gian Beeli, Leiter der Opferhilfe Graubünden – er erlebt bei Beratungen die negativen Konsequenzen für die Opfer. Maurus Eckert von der Staatsanwaltschaft nimmt Stellung zu den Vorwürfen und der Frage, ob Personalmangel herrscht.

Der Fall

Box aufklappen Box zuklappen

Am 25. Juni 2015 geht Paul Boltshauser mit dem Hund am Rhein in Chur spazieren. Bei einer Sitzbank kommt es zum Streit zwischen seinem Hund und einem Pitbull. Als Boltshauser die beiden Tiere trennen will, wird ihm plötzlich schwarz vor Augen. Die Staatsanwaltschaft Graubünden wird in ihrer Anklageschrift schreiben, dass der Besitzer des Pitbulls, ein rund 40-jähriger Mann dem Pensionär «bewusst die Faust gegen die linke Wange schlug, sodass dieser zu Boden stürzte». Der Fall kommt als Nächstes vor das Regionalgericht.

SRF1, Regionaljournal Graubünden, 17:30 Uhr; habs

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