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Olympia Kampagne Scuol muss seine Spende nicht zurückfordern

Am 12. Februar 2017 hat das Bündner Stimmvolk zum zweiten Mal innerhalb von fünf Jahren über Olympische Spiele abgestimmt. Im Vorfeld der Abstimmung hatte die Gemeinde Scuol der olympischen Ja-Kampagne der Dachorganisation Wirtschaft Graubünden 1000 Franken gespendet.

Ein Scuoler Bürger war empört. Es könne nicht sein, dass eine Gemeinde einen solchen Anlass derart einseitig unterstütze. Er reichte beim Kanton eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Er wollte, dass die Gemeinde die Spende zurückfordert. Die Regierung lehnte den Rekurs ab. Der private Bürger hat die Beschwerde daraufhin ans Verwaltungsgericht weitergezogen.

Auch dieses trat nicht auf die Beschwerde ein. Einfach zusammengefasst heisst es im Urteil vom 6. März 2018, die Abstimmung sei zu Gunsten der Olympiagegner ausgefallen, und die Sache damit quasi überholt.

Ähnliche Beschwerden hatte es auch in St. Moritz und in Arosa gegeben. Auch dort hatten die Gemeinden grössere Spenden von 20'000 Franken für die Pro-Kampagne geleistet.

Und auch dort ging es um die brisante Frage, ob und wie solche Spenden aus Steuergeldern legitim sind, und wie sie allenfalls Abstimmungen beeinflussen können. Auch dazu gibt das Bündner Verwaltungsgericht keine Antworten. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Gericht tritt nicht auf Beschwerde ein
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 08.06.2018. Bild: Keystone
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