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Graubünden Ombudsstelle für Bündner Pflegeheime nicht mehr obligatorisch

Bisher mussten Pflegeheime in Graubünden eine unabhängige Ombudsstelle bezeichnen, damit sie eine Betriebsbewilligung vom Kanton erhalten. Neu ist dies nicht mehr notwendig. Der Grosse Rat entschied mit 68 zu 40 Stimmen, diesen Passus im neuen Gesundheitsgesetz zu streichen.

Der Bündner Grosse Rat hat heute im Rahmen der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes über die Notwendigkeit einer unabhängigen Ombudsstelle für die Pflegeheime debattiert.

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Aufgabe der Heimleitung (02.09.16)
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Eine solche Schlichtungsstelle sei antiquiert, sagte FDP-Politikerin Angela Casanova und vertrat damit die Mehrheit der vorberatenden Kommission. Konflikte zwischen Bewohnern mit ihren Angehörigen und der Institution müsse die Heimleitung selber lösen können.

Die unabhängige Schlichtungsstelle habe sich bewährt und sei eine Möglichkeit, unbürokratisch Konflikte und Missverständnisse zu lösen, argumentierte eine Minderheit, bestehend aus SP, Teilen der CVP sowie einzelnen BDP- und FDP-Politikern.

Bündner Pflegeheime sind künftig also nicht mehr verpflichtet, eine Ombudsstelle zu haben, können dies jedoch auf freiwilliger Basis weiterführen, so der Vorschlag der Kritiker.

SRF 1, Regionaljournal Graubünden und Ostschweiz, 12:03 Uhr; habs

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