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Opfer von Zwangsmassnahmen Geld stammt vor allem aus der Ostschweiz

Bis zu 25'000 Franken erhalten Menschen, die vor 1981 Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen geworden sind. Das sind Menschen, die beispielsweise weggesperrt oder fremdplatziert wurden. Das Geld stammt aus einem nationalen Fonds, an dem sich die Kantone auf freiwilliger Basis beteiligen können.

Unter den acht Kantonen, die bisher einen Betrag bezahlt haben, sind auch alle sechs Ostschweizer Kantone: Thurgau, St. Gallen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus und Graubünden. Die Beträge variieren: St. Gallen zum Beispiel bezahlt innerhalb von drei Jahren 900'000 Franken, der Kanton Thurgau einmalig 150'000 Franken.

Dass sich bislang vor allem die Ostschweizer Kantone am Fonds beteiligen, hat gemäss Luzius Mader vom Bundesamt für Justiz nichts mit den Opferzahlen zu tun: «Andere Kantone hatten mehr Zwangsmassnahmen verfügt.» Die Ostschweiz habe sich einfach vergleichsweise früh mit der Thematik auseinandergesetzt.

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