Ob die Bevölkerung überhaupt über eine kantonale Initiative abstimmt oder nicht, dies entscheidet in Graubünden der Grosse Rat. Ist eine Initiative zu Stande gekommen, ist der Rat an der Reihe. Er muss klären, ob das Volksbegehren rechtens ist.
Bei der Initiative zur Sonderjagd wie auch bei der Fremdspracheninitiative hat sich das Parlament schwer getan. Nach langen Debatten wurden beide Initiativen für ungültig erklärt. Dies müsste nicht sein, findet rund ein Drittel der Bündner Parlamentarierinnen und Parlamentarier.
Sie haben der Regierung vorgeschlagen, Initiativen bereits genauer zu prüfen, bevor die Unterschriften gesammelt werden. So könnten die Initianten frühzeitig reagieren und ihren Text allenfalls anpassen.
Regierung findet es heikel
Eine inhaltliche Vorprüfung von Initiativen kommt bei der Bündner Regierung nicht gut an. In ihrer Antwort auf den entsprechenden Vorstoss schreibt die Regierung, es sei nicht gut, wenn staatliche Stellen bei einer Initiative inhaltliche Anpassungen machten.
Weiter befürchtet die Regierung, dass Initiativen für Propagandazwecke missbraucht würden. Ohne auch nur eine Unterschrift sammeln zu müssen, nur mit einem Textentwurf, würden Initiativen schon recht viel Gewicht erhalten.