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Fürsorgerische Massnahmen Rund 100 Betroffene haben sich beim Kanton gemeldet

Auch der Kanton Graubünden hat seine Geschichte über fürsorgerische Zwangsmassnahmen aufgearbeitet. Mehrere 1'000 Personen sind betroffen. Sie haben Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung. Beim Kanton haben sich bisher rund 100 Betroffene gemeldet.

Anrecht auf Entschädigung

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Opfer dieser fürsorgerischen Zwangsmassnahmen können beim Kanton Graubünden ein Gesuch stellen. Sie haben Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung von maximal 25‘000 Franken. Das Geld kommt aus einem Solidaritätsfonds des Bundes. Dieser enthält 300 Millionen Franken.

Der Kanton Graubünden hat seine Geschichte über fürsorgerische Zwangsmassnahmen vom 19. Jahrhundert bis heute aufgearbeitet. Seit 2013 können sich Betroffene an die Opferhilfe des Kantons und beim Staatsarchiv des Kantons wenden.

Hilfe beim Staatsarchiv

Rund 100 Leute haben sich bis heute bei den Anlaufstellen im Kanton Graubünden gemeldet. Im Staatsarchiv hilft man ihnen bei der Suche nach den entsprechenden Akten. Mit Hilfe der Schriften können Betroffene ihre Geschichte aufarbeiten. Die Unterlagen sind aber auch Beweismaterial. Sie können zeigen, wie Menschen von den damaligen Behörden falsch und ungerecht behandelt wurden.

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