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Tourismus Bergüner Werbegag hat ein Nachspiel

  • Mit einem Fotografier-Verbot unter Bussandrohung wollte Bergün die Leute dazu animieren, die Gemeinde selber zu besuchen, statt nur Bilder anzuschauen.
  • Nicht jeder hatte Verständnis für den schrägen Werbegag: So wurden drei Beschwerden gegen das von der Bergüner Gemeindeversammlung Ende Mai erlassene Gesetz eingereicht. Zwei wurden inzwischen zurückgezogen.
  • Eine Beschwerde blieb zurück. Sie will abgeklärt haben, ob mit dem Fotografier-Verbot auf dem Terrain der Kommune Bergün übergeordnetes Recht verletzt worden ist.
  • Unterdessen schaffte die Gemeinde das Gesetz über das Fotografier-Verbot offiziell ab. Die Werbeaktion sei nun abgeschlossen, und die Gemeindeversammlung habe der Aufhebung des Gesetzes klar zugestimmt, teilten die Bergüner Behörden den regionalen Medien mit.
  • Die schönen Bilder von Bergün seien um die ganze Welt gegangen. Das Verbot habe in kürzester Zeit «weltweit für Aufsehen gesorgt», bilanziert die Gemeinde. Ob sich die Aktion ausbezahlt hat, steht in den Sternen.

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