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Unterengadiner Baukartell Bauunternehmen zieht Weko-Entscheid vor Gericht

Die Foffa Conrad AG muss gemäss dem Entscheid der Wettbewerbskommission die höchste Busse der beteiligten Engadiner Baufirmen bezahlen. Die Weko hat Foffa Conrad mit rund fünf Millionen Franken gebüsst. Dies weil die Firma die Fäden bei den Absprachen gezogen habe.

Eine Stellungnahme von Foffa Conrad zum jüngsten Entscheid blieb bisher aus. Nun sagt Verwaltungsratspräsident Roland Conrad, man werde den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen. «Die Vorwürfe sind teilweise unhaltbar», so Conrad.

Bagger mit dem Firmenlogo auf einer Brücke.
Legende: Die Firma Foffa Conrad will sich gegen den Entscheid der Weko wehren. Keystone

Unter anderem stimme die Zahl der von Absprachen betroffenen Aufträge nicht. Im Entscheid der Weko heisst es: «Zurückhaltend geschätzt ist von über 400 Beschaffungen auszugehen, welche die Bauunternehmen im Unterengadin abgesprochen haben.»

Wie viele Aufträge abgesprochen wurden, kann Roland Conrad nicht sagen. Es seien aber weniger gewesen: «Nicht alle Vorversammlungen führten zum Erfolg.» Häufig hätte man sich nicht geeinigt und die Offerten normal eingereicht.

An den Vorversammlungen wurde gestritten. Wir haben uns nicht immer geeinigt und deshalb auch nicht alle Preise abgesprochen.
Autor: Roland Conrad Verwaltungsratspräsident Foffa Conrad AG

Nicht gelten lassen will Conrad den Vorwurf, dass Bauherren wegen der Absprachen zu viel bezahlt hätten. Die Weko hält in ihrem Entscheid fest, dass Preisabsprachen andernorts zu bis zu 30 Prozent höheren Preise geführt haben.

«In den letzten 20 Jahren ist ein Grossteil der Baufirmen im Unterengadin Konkurs gegangen oder übernommen worden. Die Firmen hätten wohl überlebt, wenn sie dank zu hohen Preisen mehr verdient hätten», so Conrad.

Audio
Foffa Conrad geht vor Bundesverwaltungsgericht.
aus Regionaljournal Graubünden vom 24.05.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 7 Sekunden.

Nun werden die Preisabsprachen im Unterengadin also zum Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Die Beschwerde wolle man am Montag einreichen, sagt Conrad.

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