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Promillegrenze für Jäger
Aus Schweiz aktuell vom 16.12.2015.
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Graubünden Wird die Jagd auf den Kopf gestellt?

Über den Grossteil der Initiative «für eine naturverträgliche und ethische Jagd» sollen die Bündnerinnen und Bündner abstimmen. Zudem plant die Regierung auch eine Revision des kantonalen Jagdgesetzes. Auf die Bündner Jagd dürften damit grosse Veränderungen zukommen.

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Ein «Jein» zur Jagdinitiative
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Hinter der als allgemeine Anregung formulierten Initiative steht der Verein Wildtierschutz Schweiz. Das Volksbegehren fordert, dass das Bündner Jagdgesetz mit neun neuen Grundsätzen angepasst wird.

Ins Visier genommen werden von den Initianten die Vogeljagd, das Jagen mit Fallen sowie die Jagdbehörden selber. Im Amt für Jagd und Fischerei sowie in der Jagdkommission müssten Tierschützer/Jäger sowie Nichtjäger paritätisch vertreten sein. Zudem sollen Jäger keinen höheren Alkoholgehalt im Blut haben dürfen als Verkehrsteilnehmer.

Wenig Spielraum für Gegenvorschlag

Der Bündner Regierungsrat Mario Cavigelli sagte am Mittwoch in Chur, die Initiative richte sich gegen die Jagd als Institution. Die einzelnen Initiativbegehren seien so abgefasst, dass wenig Spielraum für einen direkten Gegenvorschlag bleibe. Deshalb werde die Regierung dem Grossen Rat beantragen, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Drei Punkte der Initiative werden von der Regierung als ungültig eingestuft, weil sie gegen übergeordnetes Recht verstossen.

Als ungültig eingestuft

1. Schutz von trächtigen, führenden Hirschkühen und Hirschkälbern sowie trächtigen, führenden Rehgeissen und von Rehkitzen.
2. Generelles Jagdverbot ab 1. November für Hirsche.
3. Paritätische Besetzung des Amtes für Jagd und Fischerei (Jäger/Tierschützer einerseits und Nichtjäger andererseits).

Über diese Punkte möchte die Regierung also nicht abstimmen lassen. Die Entscheidung darüber fällt der Grosse Rat im Oktober 2016. Über den Grossteil der Initiative soll aber abgestimmt werden.

Als gültig eingestuft, zur Abstimmung empfohlen

1. Verbot der Pass- und Fallenjagd.
2. Verbot der Vogeljagd.
3. Generelles Jagdverbot ab 1. November, mit Bezug auf alle Wildtiere ausser Rothirsch.
4. Paritätische Zusammensetzung der Jagdkommission (Jäger/Tierschützer/Nichtjäger).
5. Blutalkoholgrenze gemäss Strassenverkehr.
6. Periodische Überprüfung der Treffsicherheit.
7. Verbot der Mitnahme von Kindern unter zwölf Jahren auf die Jagd.
8. Restriktive Anwendung von Einzelabschüssen durch die Wildhut bei ausserordentlichen Wildschäden.

Gesetz wird angepasst

Gleichwohl anerkennt die Exekutive, dass einzelne Begehren der Initiative in ihrer Stossrichtung begründet sind. Deshalb sollen die Vorschläge in angepasster Form als indirekter Gegenvorschlag im Rahmen einer Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes umgesetzt werden.

Pläne für die Gesetzesrevision

1. Verlängerung der Hochjagd um vier Tage im Oktober.
2. Abschaffung der Fallenjagd.
3. Erhöhung der Patentgebühren Hochjagd von 697 auf 800 Franken.
4. Jagdausschluss bei übermässigem Alkohol- oder Drogenkonsum.
5. Verankerung der obligatorischen Schiesspflicht im Gesetz (heute in der Verordnung).
6. Einführung von bleifreier Munition, sobald diese verlässlich genug ist.

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