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Ostschweiz Asyl: Keine Beschlagnahmungen in St. Gallen und Thurgau nötig

Kommt es zu einem Asylnotstand, dann darf der Bund neu Zivilschutzanlagen in Gemeinden requirieren, was soviel heisst wie beschlagnahmen. Doch in den Kantonen Thurgau und St. Gallen ist man sicher: Die Verordnung werde nicht gebraucht, da die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden gut sei.

Das Staatssekretariat für Migration macht keine Prognosen mehr, wie viele Flüchtlinge dieses Jahr in die Schweiz kommen werden. Das sei unvorhersehbar. Der St. Galler Justizchef Fredy Fässler geht von den gleichen Zahlen wie letztes Jahr aus.

Ich persönlich gehe für die Schweiz davon aus, dass im laufenden Jahr gleich viele Asylsuchende zu erwarten sind wie im vergangenen Jahr.
Autor: Fredy Fässler Vorsteher Polizei- und Justizdepartement Kanton St. Gallen

Bestimmt werden mit der wärmeren Jahreszeit die Zahlen der Asylsuchenden wieder steigen. Steigen diese Zahlen in kurzer Zeit schnell an, dann darf der Bund neu Zivilschutzanlagen in den Gemeinden requirieren, also sozusagen beschlagnahmen. Nötig wurde diese Bundesverordnung, weil sich Gemeinden im Kanton Bern geweigert hatten, ihre Zivilschutzanlagen bereit zu stellen.

Audio
Zwangs-Requirierung kaum nötig (15.03.2016)
01:23 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 23 Sekunden.

Auf Nachfrage gehen aber weder Fredy Fässler noch die Vorsteherin des Thurgauer Justizdepartementes davon aus, dass diese Verordnung in ihren Kantonen zur Anwendung kommt. Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden funktioniere in beiden Kanton gut.

Keine Beschwerde möglich

Die Verordnung gilt ab dem 1. April, tritt aber erst in Kraft wenn der Bundesrat oder eine Kantonsregierung einen Notstand feststellt. Dann dürfen Zivilschutzanlagen requiriert werden, und zwar ohne die Möglichkeit einer Beschwerde.

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