Legende:
In Pfarreien (hier St. Martin in Weissbad) sollen die ausländischen Mitglieder stimmen und wählen können.
Keystone
Die Kirchgemeinden in Appenzell Innerrhoden sollen die Möglichkeit erhalten, ihren niedergelassenen ausländischen Mitgliedern das Stimm- und Wahlrecht zu erteilen. Der Grosse Rat hat einer entsprechenden Änderung der Kantonsverfassung deutlich zugestimmt.
Die Standeskommission empfahl das Volksbegehren zur Annahme. Die Integration über die Einbürgerung wäre zwar der sicherere Weg, sagte Landammann Roland Inauen. Die Kirchenverfassung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden beider Appenzell sehe aber schon heute die Möglichkeit des Stimm- und Wahlrechts auch für Ausländerinnen und Ausländer vor.
Weil aber die Kantonsverfassung stärker ist als die Kirchenverfassung, können die Kirchgemeinden diese Möglichkeit nicht umsetzen. Aus diesem Grund soll die Kantonsverfassung nun entsprechend geändert werden. Die Initiative wird der Landsgemeinde unterbreitet.
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Hoffentlich gibt es genug Widerstand gegen dieses unüberlegte Ansinnen. Hier will man diesen Personen ein kirchliches Stimmrecht geben und in ihren Herkunftsländer werden die Christen verfolgt und die Gottehäuser dem Erdboden gleich gemacht.
1 Kommentar
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