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Ostschweiz Ausländer sollen zusätzliche Pflichten bekommen

Die CVP-EVP-Fraktion will mit einem Standesbegehren erreichen, dass Niederlassungsbewilligungen für Ausländerinnen und Ausländer an zusätzliche Bedingungen geknüpft werden: Sie betreffen die Integration, die Sozialhilfe, aber auch die Schulpflichten. Der Kantonsrat überwies das Begehren.

Die CVP-EVP-Fraktion verlange, dass Ausländerinnen und Ausländer die Kultur, die Regeln und die Rechtsordnung der Schweiz akzeptierten, heisst es im Vorstoss. Das Beispiel einer bosnischen Familie im Kanton St. Gallen zeige, dass dies nicht immer der Fall sei. Konkret verlangt die Fraktion mit ihrem Standesbegehren

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«Verschiedene Fälle haben zu Unmut geführt» (01.03.16)
00:23 min
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Verschärfungen im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer. Neu soll nur noch dann eine Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung an Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige erteilt werden, wenn eine Integrationsvereinbarung mit klar messbaren Kriterien eingehalten werde.

Bewilligung widerrufen

Eine Verweigerung von Integrationsbemühungen oder die Missachtung von schulischen Pflichten durch die Eltern sollen als Gründe zum Widerruf von Bewilligungen gesetzlich verankert werden. Die Regierung hatte den Vorstoss unterstützt. Fredy Fässler, Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements, erklärte, der Vorstoss bekräftige die Haltung, die die Regierung bereits bei der Vernehmlassung zum entsprechenden Bundesgesetz geäussert habe.

Der Kantonsrat entschied sich mit 80 gegen 23 Stimmen für die Einreichung des Standesbegehrens.

Video
Sanktionen für Integrationsverweigerer
Aus Schweiz aktuell vom 01.03.2016.
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