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Ostschweiz Ausserrhoden verzichtet auf Rassenliste

Hundehalter in Ausserrhoden müssen künftig eine Haftpflichtversicherung haben. Das hält die Regierung in einem neuen Hundegesetz fest. Damit will sie unter anderem «die Sicherheit und Gesellschaftsverträglichkeit» der Hundehaltung verbessern. Auf eine Rassenliste verzichtet der Kanton.

Weil eine Rassenliste schwierig umzusetzen sei, will die Ausserrhoder Regierung darauf verzichten, schreibt sie in einer Mitteilung. Die Hundehalter sollen durch die neuen Bestimmungen nicht unnötig eingeschränkt werden.

Verstärkte Massnahmen bei Problemfällen

Audio
Departementssekretär Lukas Gunzenreiner zum neuen Hundegesetz (21.06.13)
00:26 min
abspielen. Laufzeit 26 Sekunden.

Das Gesetz verlangt von den Hundebesitzern neu eine Haftpflichtversicherung. Zudem sollen sie sich an «grundlegende Pflichten» halten. So sei ein Hund jederzeit «wirksam unter Kontrolle zu halten». Ausserrhoden verstärkt ausserdem die Massnahmen bei Problemfällen.

Kanton greift ein

Nicht nur wenn ein Hund übermässig aggressiv ist, muss sein Halter mit Massnahmen rechnen. Der Besitzer muss auch dann mit Konsequenzen rechnen, wenn er keine verantwortungsbewusste Haltung bieten kann. Zum neuen Hundegesetz können sich jetzt die Parteien und Betroffenen äussern.

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