Die Initiative «Für den Schutz des Grünen Rings» konzentriert sich auf fünf Gebiete mit 49 Parzellen rund um die Stadt St. Gallen. Diese sollen vor einer Überbauung geschützt werden. Sie befinden sich mehrheitlich in der Landwirtschaftszone.
Die zweite Initiative «Gegen die Bodenverschwendung» verlangt eine Ergänzung der Bauordnung mit zwei Artikeln, die eine verdichtete Bauweise in neu ausgeschiedenen Bauzonen fördern und einen Anteil von 25 Prozent an Grünflächen in neuen Wohnzonen festlegen wollen.
Stadtrat unterlag vor Verwaltungsgericht
Mit der Sammlung von Unterschriften wollten die Jungen Grünen bereits 2013 starten. Doch dann erklärte der Stadtrat die Initiative «Für den Schutz des Grünen Rings» für unzulässig. Die im Initiativtext genannten Gebiete seien schon hinreichend geschützt.
Das Departement des Innern lehnte im September 2014 eine Beschwerde gegen den Stadtratsentscheid ab. Die Jungen Grünen zogen den Fall weiter vor das Verwaltungsgericht und erhielten dort im Februar 2016 Recht. Es sei an den Stimmberechtigten der Stadt St. Gallen, in Kenntnis der beschränkten Wirksamkeit über die Initiative «Für den Schutz des Grünen Rings» zu befinden, argumentierte das Gericht.
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