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Ostschweiz Busse für Nacktwandern verjährt

Vor drei Jahren verurteilte das Bundesgericht einen Ausserrhoder Nacktwanderer zu einer Busse von 100 Franken. Ein neues Urteil besagt nun: Er muss die Busse nicht bezahlen, auch die Freiheitsstrafe fällt weg. Beide sind sie mittlerweile verjährt.

Der Mann war im Januar 2011 vom Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden wegen unanständigen Benehmens zu 100 Franken Busse verurteilt worden, nachdem er als Wanderer im Gebiet Nieschberg bei Herisau nackt unterwegs gewesen war. Das Bundesgericht bestätigte die Rechtmässigkeit des Verdikts im November 2011.

Der Betroffene weigerte sich allerdings trotz Betreibung, die 100 Franken zu bezahlen. Die Busse sollte deshalb vor rund einem Jahr in eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag umgewandelt werden. Das Obergericht hatte es allerdings bei seinem Entscheid von 2011 unterlassen, eine entsprechende Umwandlungs-Anordnung zu erlassen.

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Weder Busse noch Freiheitsstrafe für Nacktwanderer
01:39 min
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Im vergangenen Oktober holte das Obergericht das Versäumte nach. Das Bundesgericht hat nun auf Beschwerde des Betroffenen festgestellt, dass sowohl die Busse auch die als Ersatz festgelegte Freiheitsstrafe von einem Tag mittlerweile verjährt sind.

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