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Ostschweiz Datenschützer untersucht Schulen

Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Thurgau erstattet dem Regierungsrat regelmässig einen Bericht über die eigene Tätigkeit. In der jüngsten Ausgabe geht es um den Datenschutz im Schulwesen.

Nicht alle Daten speichern

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Laut Gesetz dürfen nur jene Daten von Schülerinnen und Schülern gespeichert werden, welche zur Erfüllung des Schulzweckes erforderlich sind. Die Schule hat es somit gegenüber den Schülerinnen und Schülern zu unterlassen, Daten wie beispielsweise den Beruf der Eltern oder die Wohnsituation zu speichern.

Der Thurgauer Datenschutzbeauftragte Fritz Tanner befasst sich im Tätigkeitsbericht 2015 mit dem Datenschutz im Schulwesen. Die oft bevorzugte bequeme Lösung sei das Problem beim Datenschutz, so Tanner. Vielfach würden auf dem einfachen Weg Daten in App's eingetragen ohne an die Konsequenzen zu denken.

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