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Ostschweiz Deutschunterricht wird Fall fürs Bundesgericht

Gegen das neue Thurgauer Volksschulgesetz ist eine Beschwerde beim Bundesgericht eingegangen. Es geht um die vorgesehene Kostenbeteiligung schlecht integrierter Eltern für den Deutschunterricht ihrer in der Schweiz geborenen Kinder.

Wie Ricarda Zurbuchen, Leiterin der Parlamentsdienste Thurgau, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte, handelt es sich um private Beschwerdeführer.

Wahrscheinlich gehe es um die Neuerung, wonach schlecht integrierte Eltern den Deutschunterricht mitfinanzieren müssen, wenn sie ihrem Kind nicht genügend Gelegenheit gegeben haben, Deutsch zu lernen, obwohl es in der Schweiz geboren wurde. Gemäss dem Gesetzesartikel müssen betroffene Eltern bis zu zehn Franken pro Stunde bezahlen.

Das Gesetz war vom Grossen Rat im letzten Herbst verabschiedet worden und hätte auf das neue Schuljahr im August in Kraft treten sollen. Nun müsse der Regierungsrat auf den Entscheid des Bundesgerichts warten, sagte Zurbuchen.

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