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Problem bei Haftungsfrage
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 03.09.2019. Bild: ZVG VOI
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E-Trottinette in St. Gallen Prüfungsbericht fehlt

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Stadt St. Gallen verlangt keinen Sicherheitsnachweis
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 10.09.2019. Bild: zvg
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Seit Ende Juli können in der Stadt St. Gallen per App E-Trottinette gemietet werden. Das Pilotprojekt dauert drei Monate, hat aber einen Haken: Für die E-Trottinette gibt es keinen Prüfungsbericht.

Das Thema war nicht so akut, als die Bewilligung ausgesprochen wurde.
Autor: Karin Hungerbühler Projektleiterin

Die Stadtpolizei hat bei der Erteilung der Bewilligung darauf verzichtet, einen solchen vom Anbieter zu verlangen, wie sie auf Anfrage bestätigt.

Ein Prüfungs- respektive Zulassungsbericht ist für E-Trottinette nicht vorgeschrieben.
Autor: Dionys Widmer Mediensprecher Stadtpolizei

Mediensprecher Dionys Widmer sagt: «Ein Prüfungs- respektive Zulassungsbericht ist für E-Trottinette nicht vorgeschrieben. Wir haben aber selber überprüft, ob diese E-Trottinette die rechtlichen Vorschriften einhalten. Und dies ist der Fall.»

Das Astra verlangt für E-Trottinette keinen Zulassungs- respektive Prüfungsbericht. E-Trottinette sind laut Merkblatt wie E-Bikes zu behandelt. Das heisst: Sie müssen eine Glocke, ein Licht und zwei separate Bremsen haben und dürfen nicht schneller als 25 km/h fahren.

Ohne Prüfungsbericht könnte es teuer werden

Fehle ein solcher offizieller Prüfungsbericht aber, könne es teuer werden, sagt Daniel Schegg, Geschäftsführer der Fakt AG in Sennwald. Die Fakt AG ist eine von zwei unabhängigen Prüfstellen in der Schweiz. «Das Problem kann darin liegen, dass der Inverkehrbringer für sein Produkt haftet. Und zwar für jedes Fahrzeug, das er in Verkehr bringt.» Dies bedeutet: Wenn jemand mit einem E-Trottinett einen Unfall hat und jemand dabei verletzt wird, könnte die Versicherung die Bezahlung von Leistungen ablehnen, wenn das Fahrzeug nicht offiziell geprüft ist.

Aus diesem Grund rät Schegg der Stadt St. Gallen, die Bewilligung nur dann zu erteilen, wenn ein solcher Prüfungsbericht vorliegt. Auch, damit der Anbieter rechtlich abgesichert ist.

Nach Testphase folgt die Auswertung

So macht es beispielsweise die Stadt Zürich: Eine Bewilligung für das Vermieten von E-Trottinetten gibt es nur dann, wenn ein Prüfungsbericht vorliegt.

Die Testphase mit den 100 E-Trottinetten in der Stadt St. Gallen läuft noch bis Ende Oktober. Danach wird das Projekt ausgewertet, heisst es auf Anfrage - und allenfalls auch die Auflagen für eine Bewilligung angepasst.

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