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Ostschweiz Einbürgungen: Stimmzettel mit Begründung in Thurgauer Gemeinden

Einzelne Gemeinden verlangen von ihren Stimmbürgern eine Erklärung auf dem Stimmzettel, wenn sie eine Einbürgerung ablehnen. Damit werde das das Stimm- und Wahlrecht verletzt, sagt der Kanton.

Viele Gemeinden entscheiden an der Gemeindeversammlung über Einbürgerungen. Das Problem: Falls eine Einbürgerung abgelehnt wird, fehlt eine Begründung dazu, so wie es das Gesetz verlangt.

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Stimmzettel mit Begründung in Thurgauer Gemeinden
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Einzelne Thurgauer Gemeinden haben deshalb einen neuen Stimmzettel eingeführt: Nebst den Feldern für Ja oder Nein gibt es eine leere Linie. Darauf müssen die Bürger die ablehnende Haltung begründen. Die Gemeinde Kemmental braucht diese Stimmzettel seit rund einem Jahr, Münsterlingen hat sie einmal eingesetzt.

Damit wollen sich die Gemeinden absichern, falls eine abgelehnte Einbürgerung zum Gerichtsfall wird. Nicht einverstanden mit dieser Praxis ist Andreas Keller, Generalsekretär des Departementes für Inneres und Volkswirtschaft. Mit einer Begründung werde der Stimmzettel identifizierbar und verstosse so gegen das Stimmgeheimnis, so Keller.

Keine Weisung vom Kanton

Aus diesem Grund hat Münsterlingen diese Stimmzettel bereits wieder abgeschafft. Es habe grosse Diskussionen an der Gemeindeversammlung über die Zulässigkeit der Wahlzettel gegeben, sagt Gemeindepräsident Urs Siegfried. In Münsterlingen müssen die Stimmbürger bei Einbürgerungen deshalb nur noch Ja oder Nein ankreuzen.

Eine Weisung vom Kanton gebe es bezüglich Einbürgerungen nicht, sagt Giacun Valaulta vom Thurgauer Amt für Zivilstandswesen. Er rät allerdings dazu, dass der Gemeinderat oder eine Einbürgerungskommission über die Einbürgerungen entscheiden soll. So sei es auch möglich, eine Begründung abzugeben, falls jemand nicht eingebürgert werden soll.

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