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Ostschweiz Freispruch für Käser Wick

Käser Karl Wick aus dem sankt gallischen Benken hat Milchgelder in den eigenen Sack gesteckt, sich deswegen aber nicht der Veruntreuung schuldig gemacht. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Ihm seien keine Vermögenswerte anvertraut worden, heisst es in der Begründung.

Karl Wick beschäftigt die Justiz schon seit geraumer Zeit. Die erste Strafklage gegen ihn ging im Jahr 2009 ein. Rund 200 Milchbauern beschuldigten ihn, rund 350'000 Franken Milchgelder in den eigenen Sack gesteckt zu haben. Die Staatsanwaltschaft leitete eine Untersuchung ein und erhob später Anklage.

Im September 2011 verurteilte das Kreisgericht Gaster-See Wick wegen mehrfacher Veruntreuung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, ein Jahr später bestätigte das Kantonsgericht den Schuldspruch, reduzierte die Strafe jedoch um drei Monate.

Nach dem Schuldspruch vor Kantonsgericht zog Wick den Fall ans Bundesgericht weiter. Dieses macht nun eine Kehrtwende und spricht Wick frei. Die Begründung: Der strafrechtliche Tatbestand der Veruntreuung sei nicht erfüllt.

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Einschätzungen von Redaktorin Martina Brassel (18.12.2013)
02:40 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 40 Sekunden.

Erstens fehle es an einem anvertrauten Vermögenswert, da Wick nie Geld von den Milchbauern erhalten, sondern ihnen weniger für ihre Milch bezahlt und die Differenz nicht weitergegeben habe. Zweitens habe zwischen Wick, den Bauern und den Organisationen kein Vertrauenverhältnis bestanden, so das Bundesgericht. Dies seien Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Veruntreuung.

Die Geschädigten zeigen sich ob des Urteils aus Lausanne überrascht und enttäuscht. Sie haben kein Verständnis dafür, dass Wick mit dem, was er getan hat, einfach so davon kommt, sagen sie gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» auf SRF 1.

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