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Ostschweiz Freispruch von Josef Mattle rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft Thurgau zieht den Freispruch des Obergerichts nicht weiter ans Bundesgericht. Über zwei Jahre nach den Tour de Suisse Etappen in Bischofszell ist das juristische Verfahren gegen den Stadtammann Josef Mattle damit abgeschlossen.

Dem Bischofszeller Stadtamman Josef Mattle wurde vorgeworfen, er habe unerlaubt Geld aus der Stadtkasse an die Organisatoren der Tour de Suisse überwiesen. Umstritten war, ob Mattle befugt war, die Zahlung auszulösen. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, nicht die Stadt Bischofszell, sondern ein privates OK habe den Anlass organisiert. Mattle selbst beteuerte stets, korrekt gehandelt zu haben.

Das Bezirksgericht wie auch das Obergericht sprachen Mattle von den Vorwürfen frei. Dabei lässt es die Staatsanwaltschaft bleiben: Die Chancen vor dem Bundesgericht seien zu klein, sagt der Sprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft, Stefan Haffter gegenüber dem «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF. Man akzeptiere das Urteil des Obergerichts.

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