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mmm (13.10.2014)
Aus Regi Ostschweiz vom 10.10.2014. Bild: Keystone
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Ostschweiz «Füttern macht keinen Sinn»

Der Bund möchte in sogenannten Wasser- und Zugvogelreservaten das Füttern von Tieren verbieten. Der Kanton Thurgau begrüsst die Massnahme. «Das Füttern von Wildtieren macht keinen Sinn», sagt Roman Kistler, Amtsleiter bei der Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons.

«Wildtiere können ihr Futter selber finden. Sie müssen nicht zusätzlich gefüttert werden», erklärt Roman Kistler. Wenn wilde Enten und Schwäne gefüttert werden, kommt es durch die Ansammlung der Tiere auch vermehrt zu Dreck durch Kot und Federn. Dies würde die Leute oft stören.

Ostschweizer Reservate

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  • Ermatingerbecken (TG)
  • Stein am Rhein (TG, SH)
  • Alter Rhein: Rheineck (SG)
  • Rorschacher Bucht / Arbon (SG)
  • Kaltbrunner Riet (SG) (Wird mit der neuen Verordnung umbenannt in «Benkner-, Burger- und Kaltbrunner-Riet»)

Aus diesen zwei Gründen – das Füttern ist nicht nötig und führt zu mehr Dreck – sei ein Verbot sinnvoll. Zudem würde den Tieren teilweise auch Futter gegeben, welches diese nicht gut vertragen. Nicht zu füttern wäre die einfachste Lösung.

Der Bund plant die Änderung auf April 2015. Durchsetzen müssten das Verbot aber die Kantone. Das dies an beliebten Fütterungsstellen wohl nicht einfach sei, wird bereits im Vorschlag des Bundes erwähnt. Dort könnte es Aussnahmen geben, oder zumindest einen angepassten Zeitplan bis zur Einführung des Fütterungsverbots.

Auch Roman Kistler, beim Kanton Thurgau zuständig für die Schutzgebiete, weist darauf hin, das es sich um ein emotionales Thema handle. Aber: «Man kann diese Wasservögel auch sonst anschauen, auch wenn man sie nicht füttert.»

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