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Stand-up-Paddler kennen Regeln nicht
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 04.08.2020. Bild: Keystone
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Gefahren und Vorschriften Stehpaddler beschäftigen die Seepolizei

Bei schönem Wetter gibt es auf dem Bodensee täglich Einsätze wegen Stand-up-Paddlern. Es werden auch Bussen ausgestellt.

Am vergangenen Freitag schrieb die Kantonspolizei Thurgau auf ihrer Facebook-Seite über den Fall eines aufgefundenen Bretts eines Stand-up-Paddlers. Das Board war rund 300 Meter vom Ufer entfernt auf dem Bodensee getrieben. Den Einsatzkräften war es nicht möglich, den Besitzer des Bretts ausfindig zu machen, da die vorgeschriebenen Kontaktdaten auf dem Sportgerät fehlten.

Da im Zusammenhang mit dem gefundenen Brett ein Unglück nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden verschiedene Abklärungen getroffen und Suchmassnahmen eingeleitet – diese wurden später erfolglos abgebrochen. Der Besitzer des Bretts meldete sich schliesslich bei der Polizei und bekam sein Sportgerät gegen eine Ordnungsbusse zurück.

Name und Adresse sind vorgeschrieben

Es komme immer wieder vor, dass auf dem See treibende Bretter von Wassersportlern gefunden werden, sagt Bruno Schnyder von der Thurgauer Seepolizei: «Die Bretter werden beispielsweise vom Wind auf den See getrieben, ohne dass die Besitzer dies merken.» Es sei deshalb wichtig, dass die Sportgeräte mit Kontaktdaten beschriftet werden. Somit können die Besitzer kontaktiert werden.

Rechtliche Grundlage

Box aufklappen Box zuklappen

In der der Binnenschifffahrtsverordnung gelten Stand-Up-Paddler grundsätzlich als Paddelboote. Gemäss Artikel 16 der Verordnung müssen die Bretter gut sichtbar den Namen und die Adresse des Eigentümers oder des Halters tragen. In der Verordung ist ebenfalls geregelt, dass Stand-up-Paddler, welche sich mehr als 300 Meter vom Ufer entfernt bewegen, eine Schwimmhilfe mitführen müssen, die einer bestimmten Norm entspricht. SUP-Fahrer haben zudem keinen Vortritt gegenüber Vorrangschiffen, Güterschiffen, Schiffen der Berufsfischer und Segelschiffen.

Man könne nicht sagen, dass Stand-up-Paddler oder Windsurfer generell gebüsst werden, wenn sie ihr Sportgerät verlieren. «Das muss von Fall zu Fall beurteilt werden. Wenn aber beispielsweise fahrlässig gehandelt wurde, werden dem Betroffenen die betriebenen Aufwände in Rechnung gestellt», sagt Schnyder.

Fehlende Fachkenntnisse über Gefahren und Vorschriften

Bei schönem Wetter gebe es auf dem Bodensee täglich Einsätze wegen Stand-up-Paddlern. Er glaube aber nicht, dass die Wassersportler die Vorschriften absichtlich missachten, sagt Schnyder: «Viele sind sich der Probleme einfach nicht bewusst und informieren sich nicht.»

Auch Kurt Reich, Leiter Schifffahrt beim St. Galler Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, attestiert zahlreichen Stehpaddlern mangelnde Fachkenntnis: «Vielfach fehlen Kenntnisse über Gefahren oder Vorschriften, die es zu beachten gilt.» Auf dem Bodensee sei tendenziell eine Zunahme der Stand-up-Paddler festzustellen. Dies führe auch zu mehr Problemen.

Wassersportler unterschätzen Gefahren

Teilweise würden sich die Wassersportler unwissend in Gefahr bringen, sagt Reich: «Sie versuchen beispielsweise eine Seequerung ohne Begleitboot, sie führen keine Rettungsmittel mit sich oder schätzen das Wetter und die Gefahr durch die übrige Schifffahrt falsch ein.» Auch komme es vor, dass Stand-up-Paddler in Zonen unterwegs sind, welche für Wassersportler gesperrt sind.

Die Seepolizei weise die Wassersportler jeweils auf das Fehlverhalten hin und verzichte oft auf eine Busse. Man setze auf die Prävention und hoffe auf die Einsicht der Betroffenen, so Reich: «Das ist uns mehr wert als 40 Franken.»

Regionaljournal Ostschweiz, 06:31 Uhr;

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