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Ostschweiz Gossauer Stadtrat soll beim Kanton angezeigt werden

Der Gossauer Stadtrat hatte keine rechtswidrigen Absichten bei seinem Projekt zur Förderung von Solarstrom, das letztes Jahr in einem Millionendebakel endete. Zu diesem Schluss kommt die Vorberatende Kommission (VBK), nachdem sie den Fall geprüft hat. Trotzdem soll der Kanton eingeschaltet werden.

Die Vorberatende Kommission (VBK) hat ihren Prüfauftrag abgeschlossen und unterstützt den stadträtlichen Antrag, mit neuen Verträgen den finanziellen Schaden zu begrenzen.

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Der Kanton St. Gallen soll den Fall noch beurteilen (20.06.2014)
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Neue Verträge

Bei der Entstehung des Projekts zur Förderung von Solarstrom lagen nach Ansicht der VBK keine erkennbaren, rechtswidrigen Absichten vor, heisst es in einer Medienmitteilung. Die VBK kommt zum Schluss, dass dieses Geschäft aus einer Aussensicht beurteilt werden sollte. Sie beantragt daher eine Anzeige beim Kanton. Am 1. Juli berät das Stadtparlament über die Anträge der VBK.

Im Sommer 2011 schloss die Stadt Gossau mit 60 Solarstromproduzenten Verträge ab. Die Produzenten erhielten einen einmaligen Beitrag aus dem Energiefonds der Stadt und profitierten von jährlichen Unterstützungsbeiträgen. Aber: die Stadt hatte sich verrechnet. Die Anlagen waren überfinanziert, die Beiträge zu hoch. Unter dem Strich könnte dieser Rechnungsfehler die Stadt 16 Millionen kosten. Allerdings will der Stadtrat das Millionendebakel nun abwenden und mit neuen Verträgen den finanziellen Schaden begrenzen.

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