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Ostschweiz Hängebrücke am Schabell ist nicht gesetzeskonform

Die Hängebrücke und eine ebenfalls geplante Plattform am Schabellgrat sind nicht gesetzeskonform. Das sagt das Verwaltungsgericht des Kantons Glarus. Für die geplante Aussichtsplattform müssen zudem gemäss Urteil neue Pläne eingereicht werden.

Pro Natura Glarus, «Mountain Wilderness» und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL sehen diesen Entscheid als Bestätigung, dass der «Möblierung der Schweizer Bergwelt Grenzen gesetzt sind.»

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Beschwerde gutgeheissen (11.04.2016)
00:58 min
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Der Schabellgrat oberhalb von Elm soll touristisch erschlossen werden. Dazu sind eine Aussichtsplattform direkt unterhalb des Gipfels des 2126 m hohen Schabell, ein gesicherter Gratweg mit einer rund 45 m langen Hängebrücke sowie ein Höhenweg geplant. In einem sanften Ausbau des Schabell-Gratweges und des Höhenwegs sehen Pro Natura Glarus, «Mountain Wilderness» und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz kein grundsätzliches Problem.

Aber: Gegen die geplante Hängebrücke sowie die Aussichtsplattform hatten die Natur- und Landschaftsschutzverbände Beschwerde eingereicht, da sie - aus ihrer Sicht - den gesetzlichen Vorgaben für Bauten ausserhalb der Bauzone nicht entsprachen. Das Glarner Verwaltungsgericht hat den Verbänden nun recht gegeben.

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