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Ostschweiz Heiden: Im zweiten Anlauf zum Gemeindepräsidenten gewählt

Heiden hat den Unternehmer Gallus Pfister zum zweiten Mal zum neuen Gemeindepräsidenten gewählt. Wegen einer Stimmrechtsbeschwerde wurde seine Wahl am 12. April annulliert. Der Grund: Pfister wohnte am Wahltag nicht in Heiden.

Ende April hiess die Ausserrhoder Regierung die Stimmrechtsbeschwerde teilweise gut: Pfister sei noch gar nicht wählbar gewesen, da er in Heiden noch keinen Wohnsitz hatte. Damit musste der Wahlgang für das Gemeindepräsidium wiederholt werden.

Deutlich gewählt

Seit dem 5. Juni ist Pfister nun in Heiden angemeldet. Er war am Sonntag der einzige Kandidat für das Gemeindepräsidium und wurde mit 1081 Stimmen gewählt und dies bei einem absoluten mehr von 592 Stimmen.

Gallus Pfister wollte eigentlich am 1. Juni seine neue Stelle als Gemeindepräsident in Heiden antreten. Mitte April wurde der Unternehmer und poltische Quereinsteiger bereits im 1. Wahlgang gewählt. Er setzte sich sogar gegen zwei bisherige Gemeinderäte durch.

Kanton will Anpassungen

Wie der Ausserrhoder Sicherheits- und Justizdirektor Paul Signer gegenüber dem «Regionaljournal Ostschweiz» von SRF 1 erklärte, wolle die Regierung den Wohnortzwang schon bald lockern. Dies aber ohne Verfassungsänderung. Wie er das schaffen will, ist derzeit noch offen. Signer kündigte an, dass diese Lockerung spätestens im Frühjahr 2016 in Kraft treten soll.

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