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Ostschweiz Historiker analysieren Fabrikgesetz

Vor 150 Jahren führte die Glarner Landsgemeinde ein Fabrikgesetz ein, dass sich später als wegweisend herausstellte. In diesen Tagen setzen sich im Glarnerland Historiker aus dem In- und Ausland mit der Industriealisierung auseinander.

Sie reisen aus den USA, Grossbritannien und Deutschland an: Über 20 Historiker diskutieren während der nächsten Tage mit Schweizer Kollegen, welche Bedeutung das Glarner Fabrikgesetz hat und hatte, dem an der Landsgemeinde 1864 zugestimmt worden war.

Das damalige Gesetz galt als wegweisend: Es beeinflusste das Fabrikgesetz auf eidgenössicher Ebene. Dieses wurde 1878 in Kraft gesetzt. «Weiter stellte sich heraus, dass das deutsche Fabrikgesetz dem Schweizerischen sehr ähnelte», erklärt Rolf Kamm, Präsident des Historischen Vereins des Kantons Glarus.

Audio
Interview mit Historiker Rolf Kamm (10.9.14)
06:30 min
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 30 Sekunden.

Das Glarner Fabrikgesetz regelte erstmals die Arbeitszeit der Männer. Sie durften fortan nur noch zwölf Stunden pro Tag arbeiten. Während der Zeit der Industriealisierung war das ein Novum. Lange Arbeitstage und schlechte Bedingungen waren damals weit verbreitet.

Kritisiert wurden diese Umstände aber nicht primär von den Arbeiterinnen und Arbeitern. Vor allem Geistliche, Ärzte und Lehrer setzten sich für Änderungen ein.

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