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Ostschweiz Initiative der St. Galler Jungen Grünen gültig

Die Jungen Grünen können ihre Initiative «Für den Schutz des Grünen Rings» in St. Gallen nun doch lancieren. Das kantonale Verwaltungsgericht hat das Volksbegehren für zulässig erklärt. Damit wird die Ungültigerklärung des St. Galler Stadtrates revidiert.

Die Initiative will verhindern, dass wichtige naturnahe Flächen in der Stadt überbaut werden. Dazu gehören: Dreilindenhang/Drei Weieren, Scheitlinsbüchel/Notkersegg, Solitüde/Schlössli Haggen, Waltramsberg/Peter und Paul sowie das Gebiet beim Gübsensee.

Stadtrat will Urteil prüfen

Audio
Interview mit Stefan Staub, Rechtsdienst Stadt St. Gallen (06.03.2016)
01:27 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 27 Sekunden.

Der Stadtrat hatte das Begehren für ungültig erklärt, weil es seines Erachtens übergeordnetes Recht verletze und deswegen nicht umsetzbar sei. Gegen diesen Entscheid legten die Jungen Grünen Rekurs beim Departement des Innern ein, welcher abgewiesen wurde. Die Partei zog den Entscheid weiter ans Verwaltungsgericht, das ihnen nun Recht gab.

Der St. Galler Stadtrat will erst die Urteilsbegründung studieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Denkbar wäre ein Weiterzug des Falles ans Bundesgericht. Dazu bleibt ihm eine Frist von 30 Tagen.

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