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Ostschweiz Ist der Ausbau des Schabellgrats zonenkonform?

Ende August hat der Glarner Regierungsrat die Beschwerde der Umweltverbände gegen den Ausbau des Schabellgrates abgewiesen und die Bewilligung für das umstrittene Projekt bestätigt. Die Verbände erheben gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Glarner Verwaltungsgericht.

Der Schabellgrat oberhalb von Elm soll touristisch aufgewertet werden. Dazu sind eine Aussichtsplattform sowie ein gesicherter Gratweg mit einer rund 45 m langen Hängebrücke sowie ein Höhenweg geplant. Die geplante Aussichtsplattform sowie die Hängebrücke liegen beide ausserhalb der Bauzone und inmitten eines Jagdbanngebietes und müssen deshalb strengen gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Natur- und Landschaftsschutz genügen.

Der Regierungsrat hat das Projekt bewilligt. Dagegen haben drei Umweltverbände Beschwerde eingereicht und eine abschlägige Antwort erhalten. Nun ziehen die Verbände vor Verwaltungsgericht. «Die Umweltverbände erachten die gesetzlichen Anforderungen für eine Bewilligung der Aussichtsplattform und der Hängebrücke als nicht erfüllt», heisst es in einer Mitteilung. Die Verbände verlangen, dass die Bewilligung aufgehoben wird.

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